Versicherung

 

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt vor unerwarteten Schäden

Die Hausratversicherung gehört zu den privaten Sachversicherungen. Mit ihr sichert man den Hausrat gegen eine ganze Reihe von Schäden ab. Welche Schäden mit dieser Versicherung abgedeckt sind, steht in den Versicherungsbedingungen.

Unter Hausrat im Allgemeinen versteht man die Einrichtungsgegenstände, die sich in der eigenen Wohnung befinden. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, ist, dass die Hausratversicherung auch Schäden am Inventar und an Bodenbelägen, Tapeten etc. mit absichert. Diese Tatsache muss also unbedingt berücksichtigt werden, wenn man die notwendige Versicherungssumme für die eigene Hausratversicherung ermitteln möchte. Die Versicherungssumme muss hoch genug sein, damit im Schadenfall keine Unterversicherung zum Tragen kommt. Als Unterversicherung bezeichnen die Versicherungsgesellschaften die Tatsache, dass der Hausrat insgesamt einen höheren Wert hat als die Versicherungssumme, über die die Hausratversicherung abgeschlossen worden ist. Um eine Unterversicherung zu umgehen, bieten die meisten Versicherer für die Hausratversicherung eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche an. Wenn der Versicherungsnehmer dieser so ermittelten Versicherungssumme zustimmt, bekommt er automatisch den Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft prüft im Schadenfall nicht, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, sondern leistet den Ersatz für den entstandenen Schaden.

Hausratversicherung
Es lohnt sich nicht immer, eine Hausratversicherung abzuschließen
aber im Schadensfall ist man immer mit einer solchen besser dran

Die generellen Schadenereignisse, gegen die eine Hausratversicherung den eigenen Hausrat absichert, bestehen aus Feuer, Einbruch/Diebstahl inklusive Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden. Unbedingt eingeschlossen werden sollten Überspannungsschäden aufgrund von Blitzeinschlägen. Nahezu ebenso wichtig ist die Absicherung gegen Elementarschäden. Weil zum Beispiel auch der Inhalt von Keller oder Garage mit in der Hausratversicherung abgesichert ist, könnte hier bei Unwettern, Rückstau von Regenwasser oder anderen Elementarereignissen erheblicher Schaden entstehen, der nur durch den Elementarzusatz in der Hausratversicherung abgesichert ist.

Jeder Versicherungsnehmer hat darüber hinaus die Möglichkeit, besondere Einschlüsse zu verlangen. Der Diebstahl von Fahrrädern zum Beispiel ist nicht mehr genereller Bestandteil einer Hausratversicherung, kann aber durch einen zusätzlichen Baustein integriert werden. Auch eine Erhöhung der pauschalen Absicherung bei Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Schmuck oder Münzen ist bei nahezu jeder Versicherungsgesellschaft problemlos möglich. Wer darüber hinaus unter seinem Hausrat Antiquitäten, teure Teppiche oder hochwertige Pelze hat, sollte ebenfalls darauf achten, dass dies gesondert angegeben und über die Hausratversicherung mit abgesichert wird. Sehr hilfreich ist eine Bestandsliste der Wertgegenstände mit Fotos, die man bei der Versicherungsgesellschaft einreicht. Kommt es zu einem Schadenfall, ist so eine lückenlose Dokumentation der beschädigten oder entwendeten Gegenstände möglich.

Wenn ein Schaden steht, hat der Versicherungsnehmer seiner Hausratversicherung gegenüber bestimmte Verpflichtungen. So ist ein Schaden zum Beispiel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu melden. Bei Schäden aufgrund von Einbruch und Diebstahl muss auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden. Die Tagebuchnummer, unter der die Anzeige aufgenommen wurde, muss der Hausratversicherung übermittelt werden. Viele Versicherer schicken einen Schadenregulierer, der die Schäden vor Ort in Augenschein nimmt. Das erleichtert in jedem Fall die gesamte Abwicklung.

Um im Schadenfall nicht vor einem großen finanziellen Verlust zu stehen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sehr zu empfehlen. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich kann hilfreich sein.

 

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